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Die Einrichtung der Wissenschaftsplattform wurde mit dem Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dort heißt es:
„Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 sowie Erarbeitung und Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen erfordern wissenschaftliche Szenarien sowie Analysen zu Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen. Wesentlich ist dabei die Bewertung von ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und den vorgenommenen strategischen Maßnahmen.
Im Rahmen eines breit angelegten wissenschaftsbasierten Begleitprozesses wird eine von der Bundesregierung eingerichtete Wissenschaftsplattform ausgewählter natur- und sozialwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen diese Aufgabe übernehmen. Diese Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen generieren.“
Quelle: Klimaschutzplan 2050, BMU 2016, Seite 79
Mehr über den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
Das Klimaschutzprogramm 2030
Die Aufgaben der Wissenschaftsplattform Klimaschutz werden im Klimaschutzprogramm 2030 beschrieben. Dort heißt es:
„Die von der Bundesregierung eingerichtete Wissenschaftsplattform Klimaschutz wird die Weiterentwicklung und ggf. Ergänzung der deutschen Langfriststrategie Klimaschutz (aktuell niedergelegt im Klimaschutzplan 2050) sowie des vorliegenden und ggf. zukünftiger Klimaschutzprogramme begleiten. Sie wird Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten Themen bereitstellen und somit Wissen zur Orientierung und für Entscheidungen der Bundesregierung generieren. Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform steht über den Dialog in entsprechenden Gremien im regelmäßigen Austausch mit der Bundesregierung … sowie mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft …“
Quelle: Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, BMU, Seite 170, hier gekürzt
Mehr über das Klimaschutzprogramm 2030
Das Bundes-Klimaschutzgesetz
Die Konsultation der Wissenschaftsplattform Klimaschutz durch die Bundesregierung ist im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Dort heißt es in Abschnitt 3 Klimaschutzplanung, § 9 Klimaschutzprogramme:
„(3) Für jedes Klimaschutzprogramm bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein.“
Quelle: Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 15.7.2024, BGBl. I Nr. 235.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Download auf einer Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz (PDF)