Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unseren Onlineauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Videos:
Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Andere Probleme:
- Teilweise sind Alternativen für Bilder und grafische Elemente nicht in vollem Umfang vorhanden.
- Für Videos werden keine Alternativen angeboten.
- Die Zugänglichkeit per Tastatur ist für die folgenden Elemente/Inhalte nicht in vollem Umfang gegeben.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden nicht gekennzeichnet.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Mozilla Firefox
- Microsoft Edge
- Google Chrome
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Das PIK hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 17.09.2024 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt und Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter lilly.hock[at]pik-potsdam.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de