Beschleunigung durch Rechtssicherheit
Wissenschaftsplattform Klimaschutz identifiziert Ursachen für zu langsame Planungs- und Zulassungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Wissenschaftsplattform Klimaschutz identifiziert Ursachen für zu langsame Planungs- und Zulassungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Die Klimaziele sind mit dem aktuellen Ausbautempo Erneuerbarer Energien nicht zu erreichen. In einer von der WPKS beauftragten Studie werden zwei wesentliche Ursachen für langwierige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und Übertragungsnetze benannt: Planungs- und Zulassungsebenen sind nicht ausreicht miteinander verknüpft und eine Standardisierung insbesondere im Artenschutz fehlt. Der Lenkungskreis der WPKS zieht den Schluss, dass bei der Prozessoptimierung die Rechtssicherheit im Fokus stehen sollte.
„Grundsätzlich hat die Studie gezeigt, dass echte Beschleunigungspotenziale nicht im schlichten Abschneiden und Verkürzen von Verfahrensabschnitten liegen“, erläutert Professorin Sabine Schlacke, Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz. „Für eine qualitativ hochwertige und damit rechtssichere Planung und Zulassung sind handhabbare, konkrete und erfüllbare Anforderungen für Vorhaben- und Planungsträger sowie Zulassungsbehörden entscheidend. Bei dieser Standardisierung ist der Gesetzgeber gefragt.“
Der Ausbau von Windenergieanlagen an Land stagniert; die Planungsverfahren dauern durchschnittlich 5,3 Jahre, die Zulassungsverfahren 22,8 Monate. Die Ursachen hierfür liegen auf der Planungs- und der Zulassungsebene sowie der mangelnden Verzahnung der beiden Ebenen. Die strengen Anforderungen der Rechtsprechung an die Planung für Windenergieanlagen haben zum Beispiel zur Folge, dass schon auf der Planungsebene anspruchsvolle Prüfungen des Naturschutzrechts erforderlich sind. Für diese Prüfungen sind aber Kenntnisse notwendig, die erst auf der nachfolgenden Zulassungsebene – wenn ein konkretes Projekt genehmigt wird – gewonnen werden können. Darüber hinaus muss die Einhaltung des Artenschutzes auf der Zulassungsebene individuell geprüft werden. Da es bislang keine handhabbaren und einheitlichen Maßstäbe für den Artenschutz gab, ist so eine Einzelfallprüfung anfällig für Fehler. Das kann lange Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund bewertet Sabine Schlacke das Gesetzgebungspaket der Bundesregierung für den schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien: „Mit dem „Osterpaket“ hat der Gesetzgeber die artenschutzrechtliche Standardisierung schon adressiert. Jetzt muss sich in der Praxis zeigen, ob die Maßnahmen ausreichend zeitnah, praxistauglich und unionsrechtskonform gestaltet wurden.“
Die Standardisierung der artenschutzrechtlichen Maßstäbe könnte auch die Planung und Zulassung der Übertragungsnetze beschleunigen. Die Bundesfachplanung verlangsamt den Ausbau von „Stromautobahnen“, da auf dieser Ebene die Prüftiefe und Prüfprogramme sowie der sinnvolle Einsatz von Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eine Hürde darstellen. „Hier sollte überdacht werden, inwieweit Straffungen und Flexibilisierungen, die über die bereits eingeführten Verzichtsmöglichkeiten hinaus gehen, sachgerecht sind“, so Sabine Schlacke.
Von fundamentaler Bedeutung für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien sind auch die ausführenden Behörden. Die sachgerechte Ausstattung und Ausbildung des Personals in Planungsbehörden ist in dreifacher Hinsicht von maßgeblicher Bedeutung: Für die Dauer des Zulassungsverfahrens, für die Qualität seiner Ergebnisse und schließlich für deren Gerichtsfestigkeit. „Eindeutige Vorgaben und klare Kriterien können nur dann zu guten Entscheidungen führen, wenn genügend Personal da ist, das diese anwenden kann“, mahnt Sabine Schlacke.