Analyse des geltenden rechtlichen Instrumentariums zur Gebäudesanierung, Vergleich zu dänischen Maßnahmen und Vorschläge de lege ferenda

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09.06.2026: Neues Rechtsgutachten im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands

Die Ausgangslage

Der Gebäudesektor verursacht gemäß der Abgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) rund 16 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Schon jetzt zeichnet sich deutlich ab, dass die im KSG festgelegten Emissionsvorgaben im Gebäudesektor bis 2030 nicht eingehalten werden. So weist der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes 2026 – in Übereinstimmung mit den Vorjahresergebnissen – darauf hin, dass die kumulierten Jahresemissionsmengen im Zeitraum 2021 bis 2030 um 110 Mio. t CO₂‑Äq. verfehlt werden.1 Bei einer sektorübergreifenden Betrachtung der Treibhausgasemissionen, die durch Herstellung, Bau, Sanierung sowie Nutzung und Betrieb von Gebäuden einschließlich vor- und nachgelagerter Prozesse entstehen, entfallen rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Gebäudebereich.2

Für den Übergang zur Klimaneutralität sind neben der Dekarbonisierung des Gebäudebetriebs insbesondere emissionsarme Sanierungen, klimafreundliche Neubauten sowie der Einsatz CO₂-armer Baustoffe von zentraler Bedeutung. Das größte Potenzial zur Verringerung der Emissionen im Gebäudesektor liegt dabei im Gebäudebestand. Vor diesem Hintergrund hat die Wissenschaftsplattform Klimaschutz ein rechtswissenschaftliches Gutachten zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands vergeben.

Über das Gutachten

Im vorliegenden Rechtsgutachten analysieren und bewerten Prof. Dr. Daniela Winkler, Dr. Marc Zeccola und Kornelius Löffler von der Universität Stuttgart  die bislang eingesetzten rechtlichen Steuerungsinstrumente zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Lebenszyklusanalyse. Im Fokus der Untersuchung steht ausschließlich der bestehende Gebäudebestand, nicht der Neubau. Unter anderem wird ein Vergleich mit dem geltenden rechtlichen Instrumentarium in Dänemark vorgenommen.

Die Autor:innen empfehlen darauf aufbauend im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen (Vgl. S. 2: Executive Summary),

  • für Nichtwohngebäude ein System verbindlicher Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz einzuführen, um die energetisch schlechtesten Gebäude gezielt zur Renovierung zu verpflichten (worst-first). Die Autor:innen empfehlen außerdem, für Wohngebäude nationale Renovierungspläne zu erlassen. Nach der Ressortabstimmung wurde bereits ein Entwurf für einen nationalen Gebäuderenovierungsplan vorgelegt, der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude umfasst.
  • den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand rechtlich zu stärken – insbesondere durch verpflichtende Mindestanteile bei größeren Renovierungen oder beim Austausch von Heizungsanlagen, sofern technisch und wirtschaftlich möglich.
  • den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand prioritär zu fördern. Die Autor:innen sprechen sich dafür aus, dass die Förderung sowohl rechtliche als auch finanzielle Maßnahmen umfassen und gezielt auf Bestandsgebäude ohne entsprechende Anlagen ausgerichtet werden sollte (worst-first).
  • als flankierende Maßnahmen die Anpassung bestehender Gebäude an energetische Anforderungen in Gebieten mit besonderen baurechtlichen Restriktionen (z.B. Erhaltungssatzungen) zu erleichtern, die Vollzugsstrukturen des GEG zu evaluieren und die Wiederverwendung von Bauprodukten zu fördern.
  • einen ausgewogenen Policy-Mix, der marktwirtschaftliche Mechanismen und finanzielle Anreize mit ordnungsrechtlichen Vorgaben kombiniert. Ein solcher Policy-Mix sei entscheidend und sollte den europäischen Vorgaben entsprechen und zugleich nationale Besonderheiten berücksichtigen.

Darüber hinaus enthält das Gutachten einen kurzen Exkurs zu der Frage, wie das Eckpunktepapier zum Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG) aus diesem Jahr unions- und verfassungsrechtlich einzuordnen ist.

Unter folgendem Link steht das Gutachten zum Download zur Verfügung.

Download:

Rechtsgutachten zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands: Analyse des geltenden rechtlichen Instrumentariums zur Gebäudesanierung, Vergleich zu dänischen Maßnahmen und Vorschläge de lege ferenda / Prof. Dr. Daniela Winkler, Dr. Marc Zeccola, Kornelius Löffler (Universität Stuttgart) im Auftrag der WPKS

Dieses Rechtsgutachten wurde beauftragt und finanziert von der Wissenschaftsplattform Klimaschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Ergebnisse und Aussagen in dieser Publikation liegen in der alleinigen Verantwortung der Autor:innen und reflektieren nicht notwendigerweise die Sichtweise der Wissenschaftsplattform Klimaschutz.

1)      Vgl. Umweltbundesamt (UBA) (2026): Treibhausgas-Projektionen 2026 – Ergebnisse kompakt, abgerufen unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2026-ergebnisse-kompakt (Stand: 09.06.2026), S. 22.

2)      Vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.) (2020): Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland. Kurzstudie zu sektorübergreifenden Wirkungen des Handlungsfelds „Errichtung und Nutzung von Hochbauten“ auf Klima und Umwelt, S. 1.