Mehr Tempo für die Energiewende? Die Beschleunigungsgesetzgebung 2022 auf dem Prüfstand

Online-Fachgespräch

Windräder, Starkstrommasten und Solarpanele

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Macht die Beschleunigungsgesetzgebung den Ausbau erneuerbarer Energien wirklich schneller? Wie steht es um den Netzausbau? Und welchen Einfluss hat Bürgerbeteiligung auf die Dauer und den Erfolg von Genehmigungsprozessen?

Über diese und weitere Fragen diskutierten Prof. Sabine Schlacke und Prof. Ortwin Renn vom Lenkungskreis der WPKS mit Kathrina Baur (Fachagentur Windenergie an Land e.V.), Dr. Reinhard Ruge (50Hertz Transmission GmbH) und Daniel Rieger (NABU) vor über 100 online zugeschalteten Zuhörerinnen und Zuhörern. Grundlage des Fachgesprächs war die Stellungnahme „Die Beschleunigungsgesetzgebung („Osterpaket“) 2022: Zukunftsorientiert über Windenergie an Land hinausdenken“, in der die WPKS die Beschleunigungsgesetzgebung der Bundesregierung als einen begrüßenswerten Paradigmenwechsel bewertet und gleichzeitig weiteren Handlungsbedarf aufgezeigt. 

Prof. Schlacke stellte die Stellungnahme vor. Anschließend erläuterte Prof. Renn die Bedeutung von Bürgerbeteiligungsverfahren für die Akzeptanz von Planungs- und Zulassungsverfahren vor Ort. Laut Renn verzögern Bürgerbeteiligungsverfahren den Infrastrukturausbau nicht wesentlich. 

Das Panel bewertete die Beschleunigungsgesetzgebung überwiegend positiv, identifizierte allerdings noch weiteren Handlungsbedarf. In der Umsetzung der neuen Gesetze durch Behörden vor Ort und darüber hinaus, gebe es noch offene Fragen. So müssten beispielsweise das nationale mit dem europäischen Recht in Einklang gebracht werden. Hauptkritikpunkt des Panels war, dass auch mit der Beschleunigungsgesetzgebung der Ausbau der erneuerbaren Energien und der benötigte Netzausbau nicht schnell genug vorangingen. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber die ökologische Krise und die Klimakrise im Zusammenhang denken, was aus Perspektive des Naturschutzes derzeit zu kurz komme.